1. Juni 2012

Vorsorgevollmachten und Unternehmervollmachten

Wer kümmert sich eigentlich um mich, meine Familie und mein Unternehmen wenn ich es nicht mehr kann?

Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff . BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist.

Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Welche Vollmachten gibt es:

– Vorsorgevollmacht

– Betreuungsverfügung

– Patientenverfügung

– Unternehmervollmacht

– Sorgerechtsverfügung.

Mehr zum Thema Vollmachten finden Sie hier.

Zum Nachlesen und ausdrucken hier..

Beispielfilm:

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* Bei erlaubnispflichtigen Dienstleistungen werden selbstverständlich immer entsprechend Netzwerkpartner beauftragt die diese Erlaubnisse haben.